Lokalbahn

Lokalbahnen (auch Sekundärbahnen) sind Nebenbahnen die Ende des 19. Jahrhunderts, also vor Verbreitung des Automobils, entstanden. In Bayern waren die Lokalbahnen offiziell neugeschaffene staatliche oder private Strecken, die nach Grundsätzen analog dem preußischen Kleinbahngesetz betrieben wurden. Da diese weit verbreitet waren, bürgerte sich dort in der Bevölkerung der Begriff Lokalbahn als Synonym für Nebenbahn ein.

Typischerweise beginnt die Lokalbbahnstrecke an einem Bahnhof der Hauptbahn und führt als Nebenbahn zum nächstgrößeren Ort. Im Flächenland Bayern wurden beispielsweise viele Marktflecken und Städte durch Lokalbahnen in Form von Stichbahnen an das Eisenbahnnetz angebunden. Dies ist aber auch ein Hauptgrund, weshalb die ehemaligen Lokalbahnen heute weitgehend aus den Streckenkarten wieder verschwunden sind. Eine Ortschaft musste froh sein, wenn sie überhaupt einen Bahnanschluss erhalten hatte; einigen bayerischen Städten ist dies nie gelungen. Ein durchgehendes Nebenbahnnetz hätte dagegen Konkurrenz für die eigenen Hauptstrecken bedeutet und dies wollte man unbedingt vermeiden. Damals konnte man es sich noch erlauben, dass sich die Kunden nach dem Angebot des Unternehmens richteten, in dem man ihnen auch große Umwege zumutete und sich diese auch gut bezahlen ließ, denn es gab ja kaum Alternativen.

Entsprechend der Sekundärbahnordnung und vergleichbaren Vorschriften wurden zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit folgende Vereinfachungen gegenüber den Hauptbahnen zugelassen:

-> niedrigere Achslasten, schmalere Spurweiten und niedrigere Geschwindigkeiten
-> reduzierte Vorschriften, vereinfachtes Signalwesen
-> gemischter Verkehr (Personen- und Güterwagen in einem Zug)


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